Beratung

Bis zum 31.06.2006 regelte das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Vergütung des Rechtsanwaltes auch für beratende oder gutachterliche Tätigkeiten. Seit dem 1.07.2006 bestimmt § 34 Abs. 1 S. 1 RVG, dass der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten für diese Tätigkeiten eine Vergütungsvereinbarung treffen soll.

Ich berechne für eine erste Beratung im Umfang von bis zu einer Stunde im Regelfall pauschal € 190,00 netto. Hinzu kommen ggf. ein Auslagenersatz sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Wird das Mandat über diese Erstberatung hinaus fortgesetzt, so schließe ich mit Ihnen im Regelfall eine Vergütungsvereinbarung ab. Hierbei vereinbaren wir, ob eine Vergütung nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand (Zeithonorar) oder nach den gesetzlichen Gebühren erfolgt.

Kontakt

 

Kanzlei für Beruf & Bildung
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