Disziplinarrecht

Disziplinarrecht

Verletzt ein Beamter schuldhaft eine ihm obliegende Dienstpflicht, so begeht er ein Dienstvergehen. Die Disziplinargesetze des Bundes und der Länder sehen hierfür im Einzelfall empfindliche Maßnahmen bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis vor. Sie sollten sich als Betroffener daher so früh wie möglich anwaltlichen Rat einholen.

Dabei brauchen Sie nicht zu befürchten, dass Belastendes ungewollt an die Öffentlichkeit kommt. Als Ihr Anwalt bin ich zur Verschwiegenheit über alles, was mir in Ausübung des Berufes bekannt wird, auch nach Beendigung eines Mandates berechtigt und verpflichtet.

Ich vertrete Sie u.a. zu folgenden Fragen:

  • Dienstvergehen - schuldhafte Dienstpflichtverletzung
  • Einleitung eines Disziplinarverfahrens
  • Einsicht in die Ermittlungsakte
  • Begleitung im behördlichen Disziplinarverfahren
  • Anhörung und Stellungnahme
  • Vertretung und Rechtsschutz im Disziplinarverfahren
  • Verweis, Geldbuße, Kürzung der Bezüge, Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
  • Verfolgungs- und Verwertungsverbote
  • Vertretung bei Disziplinarklagen, etc.

Sollten Sie sich neben einem Disziplinarverfahren auch einem Strafverfahren ausgesetzt sehen, empfiehlt es sich, die Vertretung im Disziplinar- und Strafverfahren eng aufeinander abzustimmen. Ich arbeite in diesen Fällen gern mit geschätzten Kollegen zusammen und kann Ihnen auf Wunsch eine Empfehlung aussprechen.