Personalvertretungsrecht

Beamtenrecht

Sie beschäftigen sich mit Fragen des Beamtenrechts und erwägen anwaltlichen Rat hierzu einzuholen?

Die Kanzlei für Beruf & Bildung ist Schwerpunktkanzlei für Beamtenrecht. Als Rechtsanwalt für Beamtenrecht bin ich seit mittlerweile 17 Jahren tätig und habe unter anderem Verwaltungsbeamte, Polizisten, Kommunalbeamte, Feuermänner und Justizvollzugsbeamte anwaltlich beraten und vertreten.

Auf Grund meines weiteren Schwerpunktes im Bildungsrecht vertrete ich zudem viele Beamtinnen und Beamte aus dem Schul- und Hochschulbereich wie zum Beispiel Professorinnen und Professoren, Schulleiterinnen und Schulleiter oder Lehrerinnen und Lehrer. Sie können sicher sein, dass die Besonderheiten des Lehrerdienstrechts sowie des Schul- und Hochschulrechts in die Beratung und Vertretung einfließen.

Typische Fragestellungen ergeben sich immer wieder in folgenden Bereichen:

  • Begründung des Beamtenverhältnisses
  • Ernennung zum Beamten auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit
  • Versetzung, Abordnung, Zuweisung
  • Nebentätigkeitsrecht
  • Überprüfung dienstlicher Beurteilungen
  • Überprüfung von Dienstzeugnissen
  • Beförderung, Dienstpostenkonkurrenz, Statusamtskonkurrenz, Konkurrentenklagen
  • Besoldung, Leistungsbezüge und Zulagen (Lehrzulage/Forschungszulage)
  • Dienstunfallrecht, Unfallfürsorge
  • Dienstunfähigkeit, BEM, amtsärztliche Untersuchung, Zwangspensionierung
  • Beendigung des Beamtenverhältnisses, Eintritt in den Ruhestand
  • Rückforderung von Bezügen und von Versorgungsbezügen
  • Personalaktenrecht und Personalaktenbereinigung
  • Coaching in Konflikten mit Kollegen oder Vorgesetzten
  • Coaching bei Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerden
  • Disziplinarrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • etc.

Kontaktieren Sie mich gern und schildern Ihr Anliegen – am besten per Mail. Bitte beachten Sie dabei, dass in einigen Konstellationen – insbesondere bei Konkurrentenstreitigkeiten – höchste Eile geboten ist, um Ihre Interessen zu sichern. Ich werde mir nach Übernahme des Mandates in einem ersten Beratungsgespräch ausreichend Zeit nehmen, um Ihre Situation umfassend mit Ihnen zu besprechen. Anschließend erarbeiten wir eine passgenaue Lösung zur Durchsetzung Ihrer Zielsetzung und Interessen.