Hochschulrecht
Studienplatzklage - Hochschuldienstrecht - Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Die "ordentliche" Bewerbung führt nicht zum gewünschten Studienplatz. Bei Stellenbesetzungen im Hochschulbereich kommt es immer wieder zu fragwürdigen Entscheidungen. Die Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen gestaltet sich schwierig.
Als Rechtsanwalt für Hochschulrecht berate und vertrete ich Studierende und Lehrende im gesamten Hochschulrecht u.a. zu folgenden Fragestellungen:
- Zugang zur Hochschule
- Zulassung zum Studium, Studienplatzklage
- Zulassung zu Lehrveranstaltungen
- Wechsel des Studienganges oder Studienortes
- Prüfungsrecht
- Promotion, Habilitation, Privatdozentur
- Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
- Rechte und Pflichten der Studierendenvertretungen
- Hochschulorganisationsrecht
- Hochschuldienstrecht
- Bestellung und Widerruf von Honorarprofessoren
- Bewerbung und Konkurrentenklagen
- etc.
Als Ansprechpartner für diese und weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Kontakt
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