Bafoeg

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die Förderung schulischer und hochschulischer Ausbildungen. Dabei wird grundsätzlich nur eine einzige Ausbildung bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss gefördert. Immer wieder ergeben sich rechtliche Schwierigkeiten. Daher berate und vertrete ich Studierende und andere Auszubildende bundesweit zu folgenden Fragestellungen:

  • Ablehnung des BAföG-Antrags
  • Fachrichtungswechsel
  • Neigungswandel
  • Einkommensanrechnung
  • Vermögensanrechnung
  • Vorausleistungen
  • Rückforderung von BAföG
  • etc.