Weitere Erfolge im Kita-Recht
In weiteren durch die Kanzlei für Beruf & Bildung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Stadt Mannheim geführten Verfahren konnte für die Erziehungsberechtigten und deren Kinder Kita-Plätze Ü3 nach § 24 Abs. 3 SGB VIII erstritten werden.