Rechtsanwalt Sven Mohr

Ablauf eines ersten Beratungsgesprächs

Erstgespräche führe ich grundsätzlich persönlich und in der Kanzlei. Die Erfahrung zeigt, dass die spätere vertrauensvolle Zusammenarbeit im Mandat auf dieser Grundlage am besten gelingt. Hierzu kommen Sie mit kurzem zeitlichen Vorlauf in die Kanzlei. Im freundlichen Wartezimmer füllen Sie einen Mandantenaufnahmebogen mit Ihren Daten aus. Im Regelfall werden Sie nicht lange warten müssen. Ich lege Wert auf Diskretion und vergebe daher Termine nur mit größeren zeitlichen Abständen. Außerdem ist es mir wichtig, sorgsam mit Ihrer Zeit umzugehen.

Zu Beginn des Beratungsgesprächs werde ich mit Ihnen klären, ob Ihre Daten vollständig vorliegen. Sodann erläutere ich Ihnen den Ablauf des Beratungsgespräches und die Kosten des Erstgespräches. Anschließend klären wir den Sachverhalt und Ihr Anliegen.  

Ausgehend von Ihren Fragen und Ihrer Zielsetzung gebe ich Ihnen auf Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhalts sodann eine erste orientierende Einschätzung zur Rechtslage. Wir entwickeln mögliche Strategien zur Durchsetzung Ihrer Interessen und besprechen die voraussichtliche Dauer einzelner Verfahrensabschnitte und die hierbei ggf. entstehenden Kosten. Mein Anliegen ist es, Ihnen bereits im ersten Gespräch so viel Handlungs- und Rechtssicherheit wie möglich zu vermitteln. Bleibt etwas unklar, dürfen Sie gern nachfragen.

Sobald Ihre Fragen geklärt sind, sollten Sie in der Lage sein, darüber zu entscheiden, wie sie nach Abwägung der Chancen und Risiken weiter vorgehen möchten. Manchmal ist dies nicht unmittelbar nach dem ersten Beratungsgespräch möglich. Selbstverständlich können Sie - sofern kein Fristablauf droht - das Beratungsgespräch auch gern „sacken lassen“ und müssen nicht sofort über das weitere Vorgehen entscheiden.

Vorbereitung auf das Beratungsgespräch

Durch eine gute Vorbereitung können Sie dazu beitragen, dass unser Beratungsgespräch optimal verläuft. Folgende Schritte sind dazu hilfreich:

1. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin 

Damit ich ausreichend Zeit für Ihr Anliegen einplanen kann, bitte ich um vorherige Vereinbarung eines Termins. In besonderen Fällen können Termine auch in den Abendstunden oder für das Wochenende vereinbart werden. Schildern Sie mir in einer unverbindlichen Anfrage per Mail, worum es Ihnen geht, denn nur dann kann ich Ihnen sagen, ob ich für Sie der richtige Ansprechpartner bin. Zudem ist es nur so möglich abzuschätzen, ob ich die zeitlichen Kapazitäten habe, um Ihr Mandat zu übernehmen und ob Ihrer Sache wegen ablaufender Fristen eine besonders hohe Priorität zuzuweisen ist. 

2. Handeln Sie schnell

Gerade in bildungsrechtlichen und beamtenrechtlichen Auseinandersetzungen mit Prüfungsämtern oder Dienstherren laufen oft kurze Fristen. Diese können auch kürzer sein, als die auf dem Bescheid angegebene Widerspruchsfrist. Ist eine Frist erst einmal abgelaufen, kann es ggf. unmöglich sein, in der Angelegenheit noch etwas zu tun. Eilt es besonders, weisen Sie bei unserem ersten Kontakt bitte auch direkt darauf hin.

3. Sammeln Sie Fakten

Notieren Sie möglichst genau, worum es bei Ihrem Anliegen geht. Je genauer Sie Ihren Fall schildern, umso eher ist es möglich, Ihre Interessen zielgerichtet zu vertreten. Dabei hilft es, sich an folgenden Fragen zu orientieren: 

  • Was ist wann wie genau geschehen? 
  • Wie kam es dazu? 
  • Wer war beteiligt?

4. Stellen Sie Dokumente zusammen

Stellen Sie bitte alle Dokumente zusammen, die irgendwie für die Angelegenheit wichtig sein könnten. Dazu gehören Bescheide und andere Schreiben sowie ärztliche Atteste, Urkunden, Verträge, Gesprächsnotizen, Bilder und sonstige Daten. In prüfungsrechtlichen Fällen senden Sie bitte auch die für Ihr Studium maßgebliche Prüfungsordnung. 

Notieren Sie sich bitte auch, wann Sie Bescheide und Briefe erhalten haben und wann Gespräche stattgefunden haben. Am besten senden Sie die Unterlagen mit Ihrer unverbindlichen Anfrage per Mail als PDF ein. Bringen Sie zudem - wenn noch vorhanden - die zugehörigen Briefumschläge spätestens zum Beratungsgerspräch mit. Das Datum des Poststempels bzw. das Zustellungsdatum kann wichtig sein. Bringen Sie im Zweifel lieber zu viele Unterlagen, als zu wenige mit. 

5. Listen Sie Zeugen auf

Kann jemand bezeugen, was geschehen ist? Wenn Sie Zeugen benennen können, die das Geschehen selbst beobachtet haben, notieren Sie bitte deren vollständigen Namen, Adresse und auch, was dieser Zeuge beobachtet hat und weshalb es für Ihr Anliegen relevant ist.

6. Legen Sie das von Ihnen angestrebte Ziel fest

In unserem Beratungsgespräch werde ich mit Ihnen Ihre Zielsetzung klären. Daher hilft es, wenn Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken darüber machen, was Sie im Ergebnis erreichen wollen. Manchmal kann es darum gehen, mit dem Gegner eine schnelle Einigung zu finden, manchmal geht es darum, eine Sache vor Gericht zu klären. Gern schildern Sie Ihre Zielsetzung bereits in Ihrer unverbindlichen Anfrage.

7. Nehmen Sie Ihre persönlichen Daten mit

Bitte bringen Sie zu unserem Gespräch alle persönlichen Daten (Telefonnummer, Adresse, Bankverbindung, Angaben zur Rechtsschutzversicherung, etc.) mit. Sie können hierzu auch gern bereits im Vorfeld einen Mandantenaufnahmebogen ausdrucken und mitbringen. Soweit Ihnen dies bekannt ist, teilen Sie mir bitte auch die Daten der Gegenseite sowie weiterer Beteiligter mit. 

8. Klären Sie die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse möglichst im Vorfeld einer ersten Beratung mit Ihrer Versicherung abklären, ob und inwieweit diese entstehende Kosten übernimmt. Dies können Sie in den meisten Fällen telefonisch erfragen. Klären Sie dabei auch ab, ob und inwieweit die Versicherung die Kosten einer der Erstberatung nachfolgenden Vertretung übernimmt. Sie sollten dabei von Ihrer Versicherung eine schriftliche Deckungszusage und eine Schadensnummer anfordern und erhalten. Diese bringen Sie bitte gemeinsam mit den weiteren Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung (Anschrift, Versicherungsnummer) zum Beratungsgespräch mit. Wenn Sie ohne Deckungszusage zum Erstgespräch kommen, so tragen Sie das Risiko, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der Beratung und nachfolgenden Vertretung ggf. nicht übernimmt.

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