Kitarecht

Weitere Erfolge im Kita-Recht

In weiteren durch die Kanzlei für Beruf & Bildung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Stadt Mannheim geführten Verfahren konnte für die Erziehungsberechtigten und deren Kinder Kita-Plätze Ü3 nach § 24 Abs. 3 SGB VIII erstritten werden. Dabei zeigte sich wieder einmal, dass - auch wenn Träger der Jugendhilfe zunächst keine Plätze zuteilen - bei entsprechendem Nachdruck in Eil- und Klageverfahren schließlich doch entsprechende Erfolge zu erzielen sind. Lassen Sie sich daher frühzeitig zu den Erfolgsaussichten in Ihrer konkreten Situation beraten.