Vergütung nach Zeitaufwand

In vielen verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten ist ist ein kostendeckendes Arbeiten nach den gesetzlichen Gebühren nicht möglich. In diesen Fällen schlage ich regelmäßig eine aufwandsgerechte Vergütung vor. Dabei wird eine Vergütung in Abhängigkeit vom zeitlichen Aufwand, der für die Bearbeitung der Angelegenheit erbracht wird, vereinbart (Zeithonorar).

Der Vorteil dieser Vergütungsvereinbarung liegt darin, dass eine Vergütung für die tatsächlich geleisteten Tätigkeiten (Besprechungen, Prüfung der Rechtslage, Erstellung von Schriftsätzen, etc.) erfolgt. Anhand der Abrechnung ist der geleistete Aufwand minutengenau nachvollziehbar. Ein wirtschaftliches Arbeiten ist bei dieser Vergütungsform am ehesten möglich.

Damit Sie die Kontrolle über die Kostenentwicklung behalten, kann vorab oder spätestens nach Akteneinsicht grob geschätzt werden, welchen zeitlichen Aufwand die Mandatsführung voraussichtlich in Anspruch nehmen wird. Zudem kann vereinbart werden, dass regelmäßig über die angefallenen Stunden informiert wird, damit Sie entsprechend disponieren können.

 

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