Gesetzliche Gebühren

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, ergibt sich die Vergütung des Rechtsanwaltes aus dem Rechtsanwalts- vergütungsgesetz. Sie setzt sich aus Gebühren und Auslagenersatz zusammen.

Die Höhe der Vergütung nach Gebührensätzen hängt im Regelfall maßgeblich von zwei Faktoren ab: vom Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) und von den jeweils erbrachten Tätigkeiten. Vereinfacht gesagt gilt dabei: je höher der Gegenstandswert und je schwieriger und umfangreicher die Tätigkeit des Rechtsanwalts, desto höher die Vergütung. 

Überall dort, wo es um die Zahlung von Geldbeträgen geht, bereitet die Ermittlung des Gegenstandswertes kein Problem. In vielen verwaltungsrechtlichen Fällen lässt sich jedoch nicht klar ermitteln, wie hoch der Wert der Angelegenheit tatsächlich ist.

So ist z.B. nicht von vornherein klar, welchen Wert ein Mandant dem Umstand beimisst, dass er als Schüler auf seine Wunschschule eingeschult oder versetzt wird oder dass er als Prüfling die entscheidende Prüfung noch einmal wiederholen darf.

Hier setzt das Gericht den Gegenstandswert erst am Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Urteil fest. In den seltensten Fällen wird der oft herangezogene Auffangstreitwert der Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten gerecht. Zudem ist ein kostendeckendes Arbeiten gerade bei aufwändigen längeren Auseinandersetzungen auf Basis der gesetzlichen Vergütung oftmals nicht möglich. Daher schlage ich Ihnen regelmäßig eine Vergütung nach Zeitaufwand vor.

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