Erfolg im Schulrecht
In einem Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid des Staatlichen Schulamts Mannheim konnten wir für einen Mandanten erreichen, dass der Ausgangsbescheid zur Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit dem falschen Förderschwerpunkt aufgehoben und ein für den Schüler günstigerer Feststellungsbescheid wieder in Kraft gesetzt wurde.
Die Kanzlei für Beruf & Bildung erhielt hierfür folgende Bewertung:
„Im Zuge einer Auseinandersetzung mit dem Schulamt Mannheim wandten wir uns im September 2020 an Herrn Mohr. Die Kontaktaufnahme verlief sehr zügig (Rückruf innerhalb eines Tages, danach zeitnaher Präsenztermin in der Kanzlei).
Herr Mohr erklärte die möglichen Vorgehensweisen sehr klar und begann umgehend mit der Umsetzung der vereinbarten Schritte. Über den Stand der Dinge hielt er uns stets per E-Mail auf dem Laufenden.
Durch die Unterstützung von Herrn Mohr konnte das angestrebte Ergebnis (Rücknahme des Bescheides durch das Schulamt) zeitnah erreicht werden.
Wir sind sehr zufrieden und dankbar für die Hilfe!“