Schulrecht

Erfolg im Schulrecht – Schulplatz an IGS in Rheinland-Pfalz

Die Kanzlei für Beruf & Bildung konnte für einen Mandanten in einer schulrechtlichen Angelegenheit die Aufnahme in die Klassenstufe 5 einer IGS in Rheinland-Pfalz erreichen. Das Verfahren zur Schulplatzvergabe für Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz ist in § 13 der Übergreifenden Schulordnung (SchulO RP) geregelt. Oftmals ergibt sich bei Akteneinsicht, dass Verfahrensfehler vorliegen. Erfolgreich angegriffen werden können dabei u.a. die Kapazitätsberechnung, die ordnungsgemäße Bildung und Besetzung des Aufnahmeausschusses oder auch die Festlegung bzw. Nichteinhaltung der Auswahlkriterien. Vorliegend hatte das Vorgehen Erfolg. Der Schulplatz konnte gesichert werden.