Erfolg im Prüfungsrecht
In einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten prüfungsrechtlichen Widerspruchsverfahren konnte die Kanzlei für Beruf & Bildung für einen Mandanten das Bestehen der staatlichen Prüfung zur Pflegefachkraft erstreiten. Im Widerspruchsverfahren wurden neben Verfahrensfehlern umfassende Einwendungen gegen die Bewertung der Prüfung vorgetragen. Die PrüferInnen hoben daraufhin die Bewertung an. Der ursprüngliche Prüfungsbescheid wurde aufgehoben. Der Mandant hat damit die Prüfung bestanden und kann ohne Verlängerung der Ausbildung und Wiederholung der Prüfung ins Berufsleben starten.