Erfolg im Prüfungsrecht
In einem gegen die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg geführten Widerspruchsverfahren konnte für die Mandantschaft ein weiterer Prüfungsversuch erwirkt werden, nachdem die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zur zahnmedizinischen Fachangestellten zunächst im letzten Prüfungsversuch nicht bestanden worden war.
Im Verfahren wurden durch die Kanzlei für Beruf & Bildung Einwendungen gegen die Bewertung geltend gemacht und zudem verschiedene Verfahrensfehler gerügt. Ausschlaggebend für den Erfolg war aus Sicht der Prüfungsbehörde letztlich, dass das Prüfungsverfahren fehlerhaft durchgeführt wurde, was zur Wiederholung der Prüfung führen musste.