Prüfungsrecht

Erfolg im Prüfungsrecht

In einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten prüfungsrechtlichen Klagverfahren konnte die Kanzlei für Beruf & Bildung für eine Mandantin die Zulassung zur Erneuten Schulfremdenprüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin erstreiten. Im Verfahren wurden neben Einwendungen gegen die Bewertung der Prüfung Verfahrensfehler vorgetragen. Daraufhin hat das Gericht entschieden, dass keine hinreichende Bestellung und Bestimmung der prüfenden Lehrkräfte erfolgt sei. Das Urteil ist allerdings auch deshalb beachtlich, weil das Gericht erhebliche Zweifel daran äußerte, dass § 38 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 ErzieherVO eine hinreichende Grundlage für die Prüferbestellung bei vereinfachten schriftlichen Prüfungen beinhaltet. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin den Prüfungsbescheid aufgehoben und das Land verpflichtet, einen weiteren Prüfungsversuch zu gewähren.