Hochschule

Widerruf einer Honorarprofessur

In einem vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen eine staatlich anerkannte private Hochschule in Baden-Württemberg geführten Klagverfahren konnte die Kanzlei für Beruf & Bildung für einen Mandanten den Widerruf seiner Bestellung zum Honorarprofessor abwehren. Neben formellen Mängeln im Widerrufsverfahren war hierfür insbesondere auch maßgeblich, dass die Hochschule es versäumt hatte, eine hinreichende Regelungen zum Widerruf von Honorarprofessuren in ihr eigenes Hochschulsatzungsrecht aufzunehmen. Es fehlte damit an einer Ermächtigungsgrundlage, auf deren Basis die Honorarprofessur entzogen werden konnte. Bei Fragen zu hochschulrechtlichen Themen melden Sie sich gern!