Personalvertretungsrecht

Berufsrecht der Heilberufe

Das Berufsrecht der Heilberufe regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten der im Gesundheitswesen tätigen Akteure, wie zum Beispiel der Ärztinnen und Zahnärzte, der Psychotherapeuten, der Apothekerinnen, der Notfallsanitäter oder der Pflegefachkräfte. Neben Regelungen zur Berufsausübung wie Pflichten zur Verschwiegenheit oder zur Fortbildung finden sich Regelungen über den Zugang zum Beruf (Approbation/Erlaubnis) und zur Aufhebung bzw. zum Ruhen der Approbation bzw. der Erlaubnis.

Die Kanzlei für Beruf und Bildung vertritt Sie u.a. in Verwaltungs-, Klage- und Eilverfahren wegen:

  • Erteilung, Rücknahme und Widerruf der Approbation gem. §§ 3, 5 Bundesärzteordnung (BÄO)
  • Erteilung, Rücknahme und Widerruf der Approbation gem. §§ 2, 5 Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
  • Erteilung, Rücknahme und Widerruf der Approbation gem. §§ 4, 6, 7 Bundes-Apothekerordnung (BApO)
  • Erteilung, Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis gem. § 2 Notfallsanitätergesetz (NotSanG)
  • Erteilung, Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis gem. § 2, 3 Pflegeberufegesetz (PflBG) 

Dabei ist oftmals schnelles Handeln gefragt, wenn z.B. mit der Verfügung über den Widerruf der Approbation bzw. der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zugleich auch die sofortige Vollziehung angeordnet und die Rückgabe der entsprechenden Urkunde gefordert wird. Schildern Sie Ihr Anliegen gern unter Einreichung der vorliegenden Anhörungsschreiben oder Bescheide per Mail. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!